Bei internationalen Steuerangelegenheiten ergeben sich besondere Anforderungen. Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner.
Unsere Schwerpunkte sind:
- Beratung zum internationalen Steuerrecht, insbesondere zum deutschen
Außensteuerrecht und Recht der Doppelbesteuerungs-abkommen
- Beratung bei Umzug und Sitzverlegungen ins Ausland sowie Zuzug ins Inland
- Betriebsstättenbesteuerung
- Beratung bei ausländischen Vermögensanlagen im privaten sowie im betrieblichen
Bereich